Feuerbestattung

Wir holen den Verstorbenen ab und bringen ihn zum nächsten Friedhof bzw. Krematorium. So haben Sie die Möglichkeit jederzeit, von Ihrem Verstorbenen in Ruhe Abschied zu nehmen. Danach werden sämtliche Einzelheiten der Bestattung in Ruhe und aller Ausführlichkeit besprochen und nach Ihren Vorgaben durchgeführt.

Schriftliche Anordnung der Einäscherung

Nach den in den Bayern gültigen Gesetzen muss die Einäscherung entweder vom Verstorbenen schriftlich gewünscht worden sein oder durch leibliche Verwandte schriftlich angeordnet werden.

Wir entlasten Sie in jeder möglichen Weise, so dass Sie bis auf das Gespräch mit dem Geistlichen bzw. Trauerredner frei von organisatorischen Belangen sind und sich auf die Trauerfeier in Ruhe vorbereiten können.

Nach der Einäscherung

Nach der Einäscherung holen wir die Urne im Krematorium ab und bringen sie ganz nach Ihrem Wunsch in unseren Abschiedsraum, das Kolumbarium oder die Halle des Friedhofes bei der letzten Ruhestätte. Somit kann die Urne drei bis vier Tage nach dem Sterbetag bei Ihnen sein. Die Urnenbeisetzung erfolgt nach Ihren Bedürfnissen entweder zeitnah oder nach einer Zeit, die Sie wünschen und brauchen, um Abschied zu nehmen.

Es gibt mittlerweile eine Vielzahl von Angeboten, wo und wie Urnen beigesetzt werden können. Unter Berücksichtigung regionaler Angebote der Friedhofsträger können Urnen im Familiengrab, im Urnenerdgrab, in einer Urnennische, einer Urnenstehle, unter Bäumen oder an vielen anderen Orten beigesetzt werden.

Krematorium Vilshofen

Bei der Feuerbestattung wird der/die Verstorbene mit einfachstem Vollholzsarg, ausgestattet mit schlichter Innenausstattung, eingeäschert und die Asche in eine Urne verbracht.

Die Feuerbestattung findet im Deggendorf nächstgelegenen Krematorium in Vilshofen statt. Die Kremation erfolgt frühestens 48 Stunden – spätestens 96 Stunden – nach ärztlich festgestelltem Tod. Dies ist gesetzlich geregelt.

Naturbestattung ist der Oberbegriff für Beisetzungsorte der Urne oder das Verstreuen der Asche.

Danach ist zu unterscheiden:

  • Beisetzung der Urne
  • biologisch abbaubare Urne wird zu Füßen eines Baumes, Felsens oder auf einer Wiese beigesetzt. Die Grabstätte ist nach Wunsch gekennzeichnet oder nicht. Dies ist in Bayern erlaubt und es gibt verschiedene Angebote.

Verstreuen der Asche

In Bayern ist das Verstreuen der Asche nicht erlaubt. Das Bestattungsgesetz ist Landesgesetz. In anderen Bundesländern gilt dortiges Recht.

Die Gesetze der Schweiz erlauben das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen z.B. auf einer Wiese, zu Füßen eines Baumes oder an einem Felsen in einem Bach. Auch aus einem Fesselballon kann die Asche verstreut werden.